Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Massifcentral Manufactur GmbH

1. Präambel

Für alle Verträge und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen der Massifcentral Manufactur GmbH auch dann, wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich hierauf berufen. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Eine Bestellung ist für beide Seiten einem Auftrag gleichzusetzten.

2. Angebot und Auftrag

Unsere Angebote erfolgen freibleibend bis zur endgültigen Abnahme durch Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden etc. sowie Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.

Das Auftragsvolumen pro Auftrag muss mind. € 1.500.- netto betragen, da sonst keine Auftragsbestätigung erfolgen kann.

Als Beschaffenheit der Ware vereinbart ist nur, was individuell mit uns schriftlich bei Vertragsabschluss verabredet wird. Beschreibungen des Liefergegenstandes sowie Datenblätter gelten weder als Beschaffenheitsgarantie noch als Beschaffenheitsangabe. Dies gilt ebenso für die Eigenschaften übersandter Muster. Muster werden stets nur zu Informationszwecken versandt. Garantien oder Beschaffungsverpflichtungen werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet wurden.

Es gilt jeweils nur die letzte Auftragsbestätigung. Vorhergehende Auftragsbestätigungen verlieren ihre Gültigkeit mit Absendung einer neuen Auftragsbestätigung. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.

Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder ihrer sonstigen Kenntnis und endet 36 Monate nach Beendigung der Geschäftsverbindung. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenen Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.

Sonderanfertigungen erfolgen nur unter der Voraussetzung, dass sich der Besteller über das Nicht-bestehen von Schutzrechten Dritter vergewissert hat. Die Verantwortung für eine etwaige Verletzung übernimmt der Besteller.

An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen behält sich Massifcentral Manufactur GmbH das Eigentum und alle aus dem Urheberrecht resultierenden Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Firma sich die Massifcentral Manufactur GmbH weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Sämtliche übergebene Unterlagen sind auf Verlangen von Massifcentral Manufactur GmbH wieder zurückzugeben. Etwas anderes gilt nur, soweit die Massifcentral Manufactur GmbH Aufträge nach Zeichnungen des Auftragsgebers durchführt. In diesem Falle sind die Verkehrsrechte beim Auftraggeber. Für eventuelle Schutzrechte Dritte haftet dann der Auftraggeber.

Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden, können berechnet werden, auch soweit hierzu kein gesonderter ausdrücklicher Auftrag erteilt wird. Montage- und Aufhängepunkte sind vom Auftraggeber bei zu liefernden Standard- oder Sonderleuchten zu definieren. Die Hinterfragung auf Maßgenauigkeit obliegt nicht Massifcentral Manufactur GmbH, sondern muss vom Auftraggeber detailliert vorgeben oder in den freizugebenden Werkstattplanungen vom Auftraggeber eingezeichnet werden. Die Statik und Ausführung der Aufhängepunkte die bauseits montiert werden, obliegen ebenfalls in der Verantwortung des Auftraggebers.

Massifcentral Manufactur GmbH nimmt keine Einmessungen von Anbringungs- oder Bohrpunkten am Bau vor, dies muss vom Auftraggeber ausgeführt werden. Bohrungen etc. werden nur weisungsgemäß nach Anriss durch Auftraggeber vorgenommen, Massifcentral Manufactur GmbH liefert auf Verlangen gegen Berechnung Bohrschablonen zum Einmessen. Werkplanungen, Werkzeichnungen werden nur digital übergeben, geforderte Papierausdrucke werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Angebote die Massifcentral Manufactur GmbH nach vorgelegten Leistungsverzeichnissen erstellt in denen u.a. auch die Montage gefordert wird beinhalten nur die Leistung die die Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses beschreibt. Geforderte Muster die nicht im Angebot vom Auftragnehmer Massifcentral Manufactur GmbH aufgeführt werden sind nicht Bestandteil des Lieferumfanges. Muster, Lichtberechnungen und Statik werden im Angebot separat ausgewiesen und berechnet. Sind die vorgenannten Leistungen Bestandteil der Präambel des Leistungsverzeichnisse so sind diese nicht Leistungsbestandteil von Massifcentral Manufactur GmbH, da lediglich Leuchten- bzw. Produkte geliefert werden.

3. Lieferung

Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten für die Lieferung die Regelungen des BGB. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Massifcentral Manufactur GmbH nicht verpflichtet, für den Käufer Vertragserfüllungsbürgschaften oder andere Sicherheiten zu stellen. Ausgenommen sind Sicherheiten, die ein Verbraucher nach § 632a Abs. 3 BGB verlangen kann. Massifcentral Manufactur GmbH berechnet jeweils 50% bei Auftragserteilung und 50% vor Lieferung. Die Lieferzeit nach Auftragserteilung, Zahlungseingang und schriftlicher technischer Freigabe wird für jedes Projekt einzeln ausgewiesen und liegt in der Regel zwischen 6-12 Wochen. Eine im Zuge der Anzahlung geforderte Bürgschaft wird seitens Massifcentral Manufactur GmbH nur in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft und nicht als Anzahlungsbürgschaft erbracht.

Werden uns Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so können wir sofortige Zahlung, Zahlung bei Lieferung oder Stellung einer geeigneten Sicherheit verlangen. Kommt der Käufer dem berechtigen Verlangen nicht nach, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gelten machen. Im Falle der Stellung eines begründeten Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir zusätzlich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferzeitangabe setzt ungehinderte Fertigung voraus und gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft angezeigt ist. Lieferzeitangaben gelten nicht als Fixtermine, sondern als Eingrenzungen des angestrebten Leistungszeitraumes. Dies gilt auch für kalendarisch bestimmte Termine. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass Lieferzeiten ausdrücklich als Fixtermine zugesichert werden. Eine Vertragsstrafe für den Fall der verspäteten Lieferung ist nicht vereinbart. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt diese mit dem Ablauf der 8- Wochen-Frist. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen sowie Modifizierungen von Standardleuchten und Accessoires nicht möglich.

Die Angabe der Lieferzeit erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, wobei Massifcentral Manufactur GmbH zur Vermeidung von Lieferverzögerungen ggf. zumutbare kongruente Deckungsgeschäfte abschließen wird. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, zum Beispiel Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten und Arbeitskampffolgen, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferzeit, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden dem Käufer unverzüglich erstattet. Bei solchen Hindernissen, die wir dem Käufer unverzüglich mitteilen, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur im Fall von Ereignissen für verzögerte oder unmögliche Lieferungen, die Massifcentral Manufactur GmbH nicht zu vertreten hat.

Die Firma Massifcentral Manufactur GmbH bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu versenden, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Teilabrechnungen für die bereits erbrachte Teillieferungen erfolgen nur bei entsprechender Vereinbarung mit dem Käufer.

Sowohl bei Standardprodukten als auch Sonderfertigungen gilt grundsätzlich die Lieferung ab Werk „ex work“, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart wird. Mehrkosten für Eilgut-/Expressgut-, Termingutversand, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

Aufgrund zurückgesandter Waren, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des EK-Warenwertes, mindestens aber 20,00 € netto.

Die Versandart wird bei freien Sendungen nach bestem Ermessen ausgewählt. Ansonsten richten wir uns soweit wie möglich nach dem Wunsch des Abnehmers.

4. Preise

Es gelten unsere jeweils gültigen aktuellen Preislisten. Dies sind empfohlene Verkaufspreise, welche dem Endverbraucher berechnet werden. Preise im Internet gelten nicht als verbindlich. Alle Leuchtenpreise verstehen sich inklusive Leuchtmittel, exklusive Transportkosten und Verpackung.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen den Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich die Herstellungskosten aufgrund von Steigerungen insbesondere der Lohn- und Materialkosten erhöhen. Die Preiserhöhung muss gegenüber den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen angemessen sein.

5. Gefahrenübergang

Bei Käufern, die nicht Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes/Lagers auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt.

6. Fälligkeit

Es gilt eine Zahlung von 50 % bei Auftragserteilung und 50 % vor Lieferung ohne Abzug von Skonto als vereinbart.

Bei Zahlungsverzug des Käufers werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort in bar zur Zahlung fällig, ungeachtet angenommener Wechsel oder ein geräumter Zahlungsziele. Der Käufer darf die in unser Eigentum oder Miteigentum stehende Ware nicht mehr veräußern und ist verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder in Kreditverfall gerät. Ab dem Eintritt des Zahlungsverzuges gelten hinsichtlich der Verzugszinsen die gesetzlichen Regelungen. Wechsel werden nicht akzeptiert.

Haben wir teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Käufer dennoch verpflichtet, Zahlung für den unstreitig fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn nicht von Interesse ist. Im Übrigen kann der Käufer, der nicht Verbraucher ist, nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus dieser Geschäftsverbindung mit uns getilgt sind. Zu den Forderungen zählen auch Nebenforderungen wie Liefer-, Wechsel-, Verpackungskosten und Zinsen. Aus Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder zur Verarbeitung/Vermischung mit uns nicht gehörenden Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch nicht zu deren Verpfändung oder Sicherheitsübereignung. Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich dann auf den Miteigentumsanteil an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen mitverwendeten Fremdprodukten zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einziehung ist widerruflich in dem Falle, dass der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

8. Mustersendungen

Gegen Kautionsleistung werden Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 60 Tagen nicht retourniertes Material wird berechnet. In jedem Fall werden Leuchten berechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens € 350.- oder mehr nach individueller Absprache und muss vor Versand des Musters auf dem Konto der Massifcentral Manufactur GmbH eingehen. Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden entsprechend berechnet, auch wenn kein entsprechender Lieferauftrag / Folgeauftrag erteilt wird. Bereits geleistete Kautionszahlungen werden verrechnet.

Dem Käufer ist bekannt, dass in den Mustern, die er in Auftrag gegeben hat, erhebliches Entwicklungs-Know-how verkörpert ist und dass wir hieran ein besonderes Geheimhaltungsinteresse haben. Aus diesem Grund wird vereinbart, dass ein Anspruch des Käufers auf Herausgabe der Muster, gleich aus welchem Grund, zu keiner Zeit besteht, auch nicht bei vollständiger Übernahme der Werkzeugkosten durch den Käufer und/oder durch Beendigung der Lieferbeziehungen.

9. Rücksendungen

Rücksendungen von Käufern, die nicht Verbraucher sind, werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Außer im Fall der Rücksendung von mangelhaften Waren (Gewährleistung) werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr (siehe Punkt 3.) berechnet. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Anfällige Instandsetzungsarbeiten werden zu Selbstkosten berechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial, Gläser, Originalverpackung usw. werden berechnet. Ware deren Verkaufsdatum (Rechnung der LCB) weiter als 2 Monate zurückliegt, kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Sonderanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie LED-Module werden nicht zurückgenommen. Rücksendungen müssen an unseren Produktionsstandort gesendet werden:
Massifcentral Manufactur GmbH
Eiswerderstr. 16
13585 Berlin
Deutschland

10. Oberflächen, Toleranzen, Mängel und Haftung

Unsere Produkte sind manuell hergestellte Manufakturprodukte und keine maschinell produzierten Industrieprodukte. Vor allem bei Maßanfertigungen sind aufgrund dieser handwerklichen Bedingungen kleine Mängel hinzunehmen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung.

GLAS: Leichte Farbabweichungen in den Gläsern sind durch unterschiedliche Schmelzen nicht zu vermeiden und hinzunehmen, ebenso produktionsbedingter Faltenwurf im oder am Glaskörper. Selbiges gilt von Glas zu Glas für Unterschiede im Blasenbild, Anzahl von Schlieren/Winden, Unterschiede an natürlichen oder geschliffenen Kanten, etc.. Diese Unterschiede sind gewünscht und lassen unsere Leuchten organisch und lebendig wirken. Bemusterte Metalloberflächen sowie Fotos im Katalog oder auf unserer Website können im Unterschied zu danach gelieferten Leuchten leichten Farbschwankungen unterliegen.

METALLOBERFLÄCHEN: Alle Metalloberflächen gemäß Ansichtsmuster bzw. Foto auf unserer Website. Die Veredelung aller Metalloberflächen erfolgt manuell unter Einsatz chemischer oder abrasiver Verfahren, Nasslacken oder Pulverbeschichtungen. Die Oberflächen werden dabei strukturell verändert und es können leichte Unterschiede in einer Charge / Lieferung oder auch zum Muster bzw. zu Fotos auftreten. Insbesondere bei Messingteilen können auch bei bestmöglichem Auftrag eines Schutzfilms in Form von Wachsen und Lacken im Laufe der Zeit Oxidationen auftreten. Da Messing ein hochoxidatives Metall ist, können wir hierfür leider zu keinem Zeitpunkt eine Gewährleistung für die Oberflächengüte übernehmen.

ELEKTRONIK: Die Kompatibilität zu bauseitigen Steuerungsanlagen etc. obliegt dem Käufer/Auftraggeber. Bedingt durch die Fertigungstoleranzen der Leuchtdioden (LED), die Stand der Technik sind, kann eine geringfügige Schwankung der Farbe (Farbtemperatur) entstehen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Leuchtdioden eines Fertigungsloses (Binning) unterschiedlich wahrgenommen werden. Ein Mangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist darin nicht zu sehen.

MONTAGE: Für die Montage, Lagerung und Handhabung unserer Produkte beachten Sie bitte unbedingt unsere jeweils gültigen Eintragungen auf unserer Website, Katalog, Datenblätter, Preislisten, Montagehinweise. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben schließt die Gewährleistung für hieraus resultierende Schäden aus.

TRANSPORTSCHÄDEN: Bei „ab Werk“-Lieferungen sind Transportschäden direkt und umgehend bei Erhalt durch den Kunden oder seines Beauftragten beim Spediteur/Zusteller anzumelden. Alle Mängelansprüche von Käufern, die nicht Verbraucher sind, setzen voraus, dass der Mangel unverzüglich nach der Feststellung schriftlich innerhalb 48 Stunden gemeldet wird. Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt und in geeigneter Weise im Hinblick auf den vertraglich vorgesehenen Einsatz überprüfen. Auf Leuchtmittel geben wir grundsätzlich keine Garantie. Transportschäden müssen vom Käufer, der nicht Verbraucher ist, unverzüglich und direkt bei LCB angezeigt werden. Bei beschädigter Verpackung muss der Empfänger sich dies vom Zustellfahrer / Spediteur zwingend schriftlich bestätigen lassen. Zu spät gemeldete Transportschäden können nicht mehr beanstandet werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatzlieferung. Die Verpackung muss zur Begutachtung bereitgehalten werden.

Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung einer ganzen Lieferung oder Teillieferung führen. Der Käufer hat das Recht auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz erst, wenn die Nacherfüllung in mindestens zwei Versuchen fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Abnehmers oder Dritter.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer aus unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Behandlung entsteht.

Für Verbraucher gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf Verbraucher keine Anwendung. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, kann Ansprüche wegen erkennbarer Mängel nur spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware schriftlich geltend machen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage der Auslieferung der Ware an den Käufer, der nicht Verbraucher ist, endet jedoch spätestens ein Jahr, nachdem die Ware unser Lager verlassen hat, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Gewährleistungsfristen vorsieht. Für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit der Käufer unsere Produkte als Vertragshändler ankauft, ist er zur Weitergabe dieser Gewährleistungsregeln an seine Kunden verpflichtet. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht, ist unsere Inanspruchnahme insofern ausgeschlossen, als seine Haftung gegenüber seinem Kunden durch die Weitergabe der Gewährleistungsregeln eingeschränkt worden wäre.

Bei Mängelansprüchen die im Laufe des Gebrauchs der Leuchten/Produkte auftreten, die ursächlich und nachweisbar durch den Hersteller zu verantworten sind, haftet Massifcentral nur für den Mangel an sich und nicht für eventuell entstehende Kosten durch Ausbau oder Einbau der bemängelten Leuchte(n) oder Produkt(e).

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Berlin. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsrecht oder das UN-Kaufrecht (CISG) sind nicht anwendbar.